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Fast jeder Autofahrer hat bereits eine Begegnung mit Wildtieren auf der Straße erlebt. Ob am Straßenrand oder direkt auf der Fahrbahn – das plötzliche Erscheinen von Rehen oder Wildschweinen kann einen Schock auslösen.
Besonders problematisch wird es, wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug fährt. Abruptes Bremsen ist in solchen Situationen oft keine Option, da dies zu schweren Auffahrunfällen führen kann. Manchmal ist der Zusammenstoß mit dem Wildtier die sicherere Wahl, um gravierendere Unfälle, wie das Ausweichen in den Gegenverkehr, zu vermeiden. Auch wenn Tierschützer diese Lösung ungern hören, ist sie häufig die einzige Möglichkeit, schlimmere Folgen zu verhindern.
Doch wie sieht es mit der Meldepflicht bei einem Wildunfall aus? Was passiert, wenn ich einfach weiterfahre? Bin ich dann wegen Fahrerflucht schuldig? Und wann übernimmt die Versicherung den Schaden?
Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu diesen Fragen in meinem ausführlichen Beitrag und vermeiden Sie rechtliche sowie finanzielle Fallstricke bei einem Wildunfall.
Im Strafgesetzbuch (StGB) werden in § 142 die Strafen für Fahrerflucht oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort festgelegt.
Da das Gesetz Bezug auf Unfallbeteiligte und Geschädigte nimmt, wird Fahrerflucht nach einem Wildunfall grundsätzlich ausgeschlossen.
Tiere werden rechtlich als Sachen betrachtet, und Wildtiere haben keinen Eigentümer.
Daher liegt nach einem Wildunfall keine typische Fahrerflucht vor.
Wenn Sie jedoch nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier einfach weiterfahren, verletzen Sie das Tierschutzgesetz.
Ist das Tier verletzt, stellt dies Tierquälerei dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Nach einem Wildunfall sollte ich:
Anhalten und die Unfallstelle absichern.
Die Polizei informieren: Diese verständigt den zuständigen Förster oder Jagdpächter.
Eine Unfallbescheinigung einholen: Diese Bescheinigung ist notwendig für die Schadensregulierung durch meine Versicherung.
So erfülle ich auch die Meldepflicht, die in vielen Bundesländern in den Landesjagdgesetzen verankert ist.
Die Vorgaben variieren je nach Bundesland, sowohl hinsichtlich der Meldepflicht als auch der Sanktionen bei deren Missachtung.
In der Regel muss ich jedoch mit einem Bußgeld rechnen.
Wildunfall? Fahrerflucht? Handeln Sie sofort, um hohe Bußgelder zu verhindern! Ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht, stehe Ihnen gerne zur Seite!
Ja, es ist möglich, einen Wildunfall nachträglich bei der Polizei zu melden.
Da ein Wildunfall nicht als Fahrerflucht zählt, sind normalerweise keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn ich zunächst weitergefahren bin.
Dennoch können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das jeweilige Landesjagdgesetz zu Sanktionen führen.
Daher halte ich es für ratsam, den Unfall auch nachträglich zu melden, falls ich anfangs überfordert war.
Außerdem benötige ich für die Schadensregulierung durch meine Versicherung eine Unfallbescheinigung, die mir nach der Meldung ausgestellt wird.
Ohne diese Bescheinigung müsste ich die Reparaturkosten selbst tragen.
Wollen Sie einen Wildunfall nachträglich melden? Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht berate ich Sie gerne!
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