Kontakt
Ihre Kanzlei. Immer für Sie da
Adresse
Zollamtstraße 11
67663 Kaiserslautern
Öffnungszeiten
Di. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr
Österreich hat seit März seine Gesetze gegen Raserei verschärft, was auch deutsche Autofahrer betrifft. Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen können nun zur vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeugs führen. Bei besonders gravierenden Verstößen droht sogar die dauerhafte Einziehung und Versteigerung des Autos.
Gemäß Informationen des ADAC kann in Österreich ab sofort ein Fahrzeug vor Ort vorläufig beschlagnahmt werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 60 Stundenkilometer innerorts oder mehr als 70 Stundenkilometer außerorts beträgt. Diese Maßnahme dauert maximal 14 Tage. Überschreitet man sogar die Grenzen von 80 Stundenkilometer innerorts oder 90 Stundenkilometer außerorts, kann das Fahrzeug permanent eingezogen werden. Falls das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, ist lediglich eine vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Bereits 2021 hatte Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 Stundenkilometern kann nun mit mindestens 150 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern kann das Bußgeld sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Der ADAC rät dazu, Bußgelder in Österreich umgehend zu begleichen, da sie auch in Deutschland vollstreckt werden können.
Obwohl Bußgelder grenzüberschreitend vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot nur im Land, in dem es ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 Stundenkilometer innerorts und mehr als 50 Stundenkilometer außerorts für einen Monat entzogen werden.
Di. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr